Spuren hinterlassen

Foto: Daniel Zupanc
Testamentsspenden unterstützen den Tiergarten Schönbrunn
Testamentarische Zuwendungen können einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Tiergarten Schönbrunn leisten. Anlässlich von Allerheiligen und Allerseelen macht der Tiergarten auf die Möglichkeit aufmerksam, mit einem Vermächtnis moderne Zootierhaltung, Artenschutz und Forschung über das eigene Leben hinaus zu fördern. Bereits in der Vergangenheit haben Testamentsspenden Projekte wie die Freilandaquarien „Am Wasser“ ermöglicht und zur Entstehung des Giraffenparks beigetragen. Um Interessierten bei der persönlichen Nachlassplanung zur Seite zu stehen, stellt der Tiergarten Schönbrunn ab sofort in Kooperation mit DeinAdieu einen kostenlosen Online-Testamentsassistenten auf seiner Website zur Verfügung. „Der Tiergarten Schönbrunn ist für viele Menschen mit besonderen Erinnerungen verbunden. Manche möchten diese Verbundenheit auch über ihr eigenes Leben hinaus bewahren. Testamentarische Zuwendungen ermöglichen es, unsere Arbeit langfristig zu unterstützen. Für dieses Vertrauen sind wir sehr dankbar“, sagt Tiergartendirektor Dr. Stephan Hering-Hagenbeck.
Wie persönlich die Entscheidung für eine testamentarische Zuwendung sein kann, zeigt die Geschichte von Jean aus den Niederlanden. Der heute 60-Jährige besucht den Tiergarten seit 1999 und fühlt sich besonders den Arktischen Wölfen verbunden. Bereits mit etwa 50 Jahren verfasste er sein Testament und bedachte darin ausdrücklich die Wölfe im Tiergarten Schönbrunn. Dass beim Thema Testament weiterhin Informationsbedarf besteht, zeigen Zahlen der Initiative „Vergissmeinnicht“: Demnach haben zwar bereits 31 Prozent der über 40-Jährigen in Österreich ein Testament errichtet. Fast 60 Prozent fühlen sich aber über das Erbrecht wenig oder gar nicht informiert. Der neue Online-Testamentsassistent soll die Nachlassplanung erleichtern. Auf Basis der persönlichen und familiären Situation erstellt er einen kostenlosen und unverbindlichen Testamentsentwurf, der als Vorlage für ein rechtsgültiges eigenhändiges oder fremdhändiges Testament dienen kann. Das Angebot bietet eine erste Orientierung und ermöglicht es Interessierten, sich mit der eigenen Nachlassplanung auseinanderzusetzen. Ob und in welcher Form sie den Tiergarten testamentarisch bedenken möchten, bleibt selbstverständlich eine persönliche Entscheidung. Darüber hinaus wird eine juristische Beratung durch einen Notar und die Registrierung des Testaments in einem Notariat empfohlen.
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20.11.2026
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