Nahversorger

Was gibt es Neues in der Liebhaberei?

Foto: Hietzing.at / Armin Bonelli

Keine Liebhaberei bei Unwägbarkeit.

zum Porträt von Steuerexpertin Dr. Eva Mörth

Der neue Wartungserlass zu den Liebhaberei-Richtlinien, im Rahmen dessen mehrere gesetzliche Änderungen sowie höchstgerichtliche Entscheidungen eingearbeitet wurden, enthält, abseits des Themas der Vermietung, wesentliche Neuerungen in nachfolgenden Bereichen:

LIEBHABEREI IM STEUERRECHT
Von Liebhaberei im steuerrechtlichen Sinne ist auszugehen, wenn Tätigkeiten mittel- bis langfristig keinen Gewinn oder Überschuss erwarten lassen. Einkünfte aus solchen Tätigkeiten unterliegen demnach keiner Steuerpflicht, wobei auch entstandene Verluste in der Folge nicht mit Einkünften aus anderen Tätigkeiten ausgeglichen werden können. Auch umsatzsteuerlich sind derartige mit Liebhaberei behaftete Betätigungen der Privatsphäre zuzurechnen, sodass die Einnahmen nicht der Umsatzsteuer unterliegen und keine Vorsteuerbeträge geltend gemacht werden können.

WANDEL ZUR LIEBHABEREI
Wird bei einer Tätigkeit festgestellt, dass kein Gesamterfolg (Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss) erzielt werden kann, so führt dies bei einer Weiterführung der Tätigkeit zu einem Wandel zur Liebhaberei. Ab diesem Zeitpunkt erzielte Einnahmen unterliegen mangels Einkunftsquelle keiner Steuerpflicht. Das fehlende Vorliegen einer Einkunftsquelle führt in der Folge auch zu einer Überführung des Betriebsvermögens in den privaten Bereich (Betriebsaufgabe), wodurch es zu einer sofortigen Aufdeckung der stillen Reserven kommt. Bis dato war Betriebsvermögen bei einem Wandel der Tätigkeit zur Liebhaberei weiterhin mit dem Betrieb als nachhängiges Vermögen bis zur tatsächlichen Veräußerung verbunden.

KEINE LIEBHABEREI BEI UNWÄGBARKEIT
Treten durch Unwägbarkeiten unvorhersehbare Aufwendungen oder Einnahmeausfälle auf, die ein Ausbleiben eines Gesamterfolges bewirken, so führt dies nicht zu einer neuerlichen Liebhabereibeurteilung, wenn davor eine Gewinnerzielungsabsicht darstellbar war. Wird die Tätigkeit aufgrund der Unwägbarkeit beendet und bestand bis zum Zeitpunkt der Beendigung die Absicht, einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss zu erzielen, so liegt weiterhin eine Einkunftsquelle vor. Als Unwägbarkeiten gelten beispielsweise

Naturkatastrophen,
unvorhersehbare Investitionen,
Arbeitsunfähigkeit,
Zahlungsunfähigkeit eines Mieters und
die COVID-19-Pandemie.

Stand: 29. Juni 2021

Alle Kontaktdaten

Hietzing.at WhatsApp Kanal

Mondraker-Bikes Testtag mit HeckAntrieb

Kosmetik Aktion

von: Ladris Beauty Center


Im März erhalten alle KundInnen zu einer Gesichtskosmetik eine Gesichtsmassage kostenlos dazu!

Anfrage senden

Über uns




Kennen Sie schon....?

Hietzinger Highlights per E-Mail:
Langeweile war gestern!

Unsere No-Spam Garantie: Maximal 1x / Woche - Abmeldung jederzeit möglich!

Melde dich jetzt an und erlebe die Bezirksschlagzeilen direkt aus erster Hand!


8.800+

@hietzing

2.800+

@hietzing_official

380+

@hietzing_official

...

@hietzing_at

Top