Verbindungsbahn: Bürgerinitiative bringt Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein

Die Bürgerinitiative „Verbindungsbahn-besser“ setzt ihren Widerstand gegen das ÖBB-Projekt fort. Am 22. Oktober 2026 wurde eine 101 Seiten umfassende Revision eingebracht. Gleichzeitig gibt es Kritik an der geplanten Nutzung der Flächen unter der Hochtrasse, den Erschütterungsgrenzwerten und der Dauer der Bauarbeiten.

Die Bauarbeiten an der Hietzinger Verbindungsbahn haben bereits begonnen, doch die rechtliche Auseinandersetzung geht weiter. Wie die Bürgerinitiative „Verbindungsbahn-besser“ mitteilt, hat sie am 22. Oktober 2026 eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht.

Das gemeinsam mit einem Rechtsanwalt erarbeitete Dokument umfasst 101 Seiten und behandelt nach Angaben der Initiative mehrere grundsätzliche Rechtsfragen. Dazu zählen die Einstufung der Verbindungsbahn als Hochleistungsstrecke, der Schutz von Bäumen und die Anwendung des Wiener Baumschutzgesetzes sowie die Frage, welche Maßnahmen tatsächlich vom genehmigten Projekt umfasst sind.

Finanziert wird der juristische Einsatz durch Spenden und Crowdfunding. Nach Angaben der Bürgerinitiative fehlt nur noch ein kleiner Betrag zur vollständigen Finanzierung dieser Phase.

Park statt Parkplatz: Streit um Flächen unter der Hochtrasse

Ein zentrales Anliegen der Bürgerinitiative bleibt die Gestaltung jener Flächen, die durch die neue Hochtrasse entstehen.

In einem öffentlich finanzierten Gestaltungswettbewerb wurden verschiedene Konzepte vorgestellt, die eine Nutzung des Bereichs als öffentlich zugänglichen Freiraum ermöglicht hätten. Nach Darstellung der Initiative ist stattdessen die Errichtung eines Hofer-Marktes mit Parkplatz vorgesehen.

Die Bürgerinitiative befürchtet dadurch den Verlust wichtiger Freiflächen, zusätzliche Verkehrsbelastungen und negative Auswirkungen auf die Durchlüftung des Gebiets. Außerdem kritisiert sie, dass der geplante Diskonter samt Parkplatz nicht Bestandteil des ursprünglich eingereichten Bahnprojekts gewesen sei.

Mit ihrer Petition „Park statt Parkplatz“ setzt sich die Initiative weiterhin für eine öffentliche Nutzung dieser Flächen ein.

125 Einwendungen gegen Änderungen bei Erschütterungswerten

Für weitere Diskussionen sorgt eine von den ÖBB angestrebte Änderung bei den Erschütterungsgrenzwerten.

Die Bürgerinitiative sieht darin eine mögliche Abschwächung bestehender Schutzmaßnahmen für die Anrainerinnen und Anrainer und hatte dazu aufgerufen, Einwendungen einzubringen.

Laut einer Auskunft des zuständigen Bundesministeriums, auf die sich die Initiative beruft, wurden 125 Einwendungen eingebracht. Welche Auswirkungen diese auf das weitere Verfahren haben, ist noch offen.

Diskussion um Bauzeit bis 2036

Auch die geplante Dauer des Bauprojekts wirft aus Sicht der Initiative Fragen auf.

Während die ÖBB eine Bauabwicklung von 2026 bis 2036 angekündigt haben, verweist die Bürgerinitiative auf den UVP-Bescheid vom 25. März 2022. Darin ist eine Frist von sechs Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung für die Ausführung des Vorhabens und die Betriebsaufnahme festgelegt.

Nach der rechtlichen Auslegung der Initiative würde diese Frist Anfang 2032 enden. Sie fordert daher eine Klärung, ob die angekündigte längere Bauabwicklung mit den bestehenden Genehmigungen vereinbar ist.

Ein weiterer Kritikpunkt sind angekündigte Nachtarbeiten. Die Bürgerinitiative verweist darauf, dass solche Arbeiten nach den gerichtlichen Vorgaben nur in Ausnahmefällen und im unbedingt notwendigen Ausmaß erfolgen dürften. Aus ihrer Sicht müssen entsprechende Abweichungen von den regulären Bauzeiten konkret begründet werden.

Bürgerinitiative sucht weitere Unterstützung

Nach mehr als fünf Jahren Einsatz möchte „Verbindungsbahn-besser“ ihre Arbeit auch während der laufenden Bauphase fortsetzen. Im Mittelpunkt steht künftig insbesondere die Überprüfung, ob die im Verfahren festgelegten Auflagen tatsächlich eingehalten werden.

Dafür sucht die Initiative weitere engagierte Menschen, die sich aktiv einbringen möchten.

Informationen und Kontaktmöglichkeiten gibt es unter verbindungsbahn-besser.at.

Quelle: Aussendung der Bürgerinitiative „Verbindungsbahn-besser“ vom 23. Oktober 2026. Die Kritik und rechtlichen Bewertungen geben die Position der Initiative wieder, nicht eine unabhängig festgestellte Rechtslage.


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