Projektstand "Verbindungsbahn Neu"

Foto: BV Hietzing
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Projekt Verbindungsbahn genehmigt. Für den Schutz der Anrainer*innen und der Natur wurden rechtsverbindliche Auflagen erkämpft.
Das Vorhaben der ÖBB, die Schnellbahn-Strecke zwischen Hütteldorf und Meidling zu modernisieren, konnte nicht wie geplant im September 2025 starten. Beim Bundesverwaltungsgericht war seit 2022 ein Rechtsmittelverfahren anhängig. Durch die fehlende Rechtssicherheit haben die ÖBB die für den Baustart im September getroffenen Vorbereitungen zurückgenommen.
Gerichtsentscheid 2026
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das Projekt Verbindungsbahn zu genehmigen, liegt seit 22. Jänner 2026 in einem 528-Seiten-Urteil vor. Die Bürger*innen-Initiative hat angekündigt, ordentliche Revision einzulegen. Diese könnte eine aufschiebende Wirkung für die Projektumsetzung erreichen. Bereits erkämpft wurden rechtsverbindliche Auflagen für den Schutz der Anrainer*innen und des Hietzinger Naturraums. Diese sind ein großer Erfolg für Natur und Lebensqualität in Hietzing. Sehr wichtig für den Bezirk und die Bürger*innen sind auch eine Verbesserung des öffentlichen Verkehrs und eine Intervallverdichtung.
Es ist bedauerlich, dass trotz der vielen Einsprüche seitens des Bezirks und der Bürger*innen-Initiative die Hochlage und die Sperre zweier Bahnübergänge nach wie vor im Raum stehen. Ziel ist und war es immer, die Durchwegung aller Verkehrsteilnehmer*innen für Lainz und Speising zu erhalten und eine für die Hietzinger*innen akzeptable Projektvariante zu erwirken, um die hohe Lebensqualität für die Zukunft zu sichern.Mag.a Johanna Zinkl -
Bezirksvorsteherin Hietzing



