Gericht: die Verbindungsbahn darf gebaut werden
Foto: Hietzing.at / Lorenz Goldnagl
Das Gericht bestätigt UVP-Bescheid zur Verbindungsbahn – mit umfangreichen neuen Auflagen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Entscheidung zur Verbindungsbahn veröffentlicht. Das Erkenntnis fällt im Grundsatz zugunsten der ÖBB aus, enthält jedoch umfangreiche zusätzliche Auflagen. Der Bescheid umfasst mehr als 500 Seiten und wird derzeit noch im Detail analysiert.
Aus Sicht der Bürgerinitiativen sind die zahlreichen neuen Auflagen ein klares Ergebnis der im Verfahren aufgezeigten Mängel. Ohne das beharrliche Engagement der Initiativen wären diese Nachschärfungen nicht erfolgt.
Auch wenn das Gericht in zentralen Rechtsfragen weitgehend der Argumentation der ÖBB gefolgt ist, hat es die Bedeutung der strittigen Punkte ausdrücklich anerkannt. Bemerkenswert ist zudem, dass ein ordentliches Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof zugelassen wurde – ein Schritt, der in vergleichbaren Verfahren nicht selbstverständlich ist und auf rechtliche Bedenken des Senats hinweist.
Vor diesem Hintergrund haben die Bürgerinitiativen angekündigt, alle rechtlich möglichen Schritte zu prüfen und gegebenenfalls zu ergreifen.
Kritik gibt es weiterhin daran, dass Themen wie Verkehrsauswirkungen und Stadtgestaltung nicht behandelt wurden. Diese gelten im UVP-Verfahren nicht als Schutzgüter und blieben daher unberücksichtigt.
Die ÖBB haben das Erkenntnis begrüßt und angekündigt, bereits ab Februar erste vorbereitende Maßnahmen zur Baufeldfreimachung zu starten.
Eine ausführlichere Bewertung des Urteils sowie Informationen zum weiteren Vorgehen sollen nach abgeschlossener rechtlicher Analyse folgen.
„Es ist dem engagierten Aufzeigen wesentlicher Mängel durch die Bürgerinitiativen zu verdanken, dass für die Projektumsetzung umfangreiche neue Auflagen erteilt wurden.
Auch wenn das Gericht in wesentlichen umstrittenen Rechtsfragen den Ansichten der ÖBB gefolgt ist, so hat es deren Wichtigkeit doch bekräftigt, und ein ordentliches Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof eröffnet. Dies kommt in ähnlichen Verfahren nicht häufig vor und zeigt sehr klar, dass der Richtersenat etliche rechtliche Bedenken hatte. Unter diesen Voraussetzungen, werden die Bürgerinitiativen alle ihnen zur Verfügung stehenden Rechte nutzen.
Enttäuscht sind wir, dass die wesentlichen Kritikpunkte Verkehr und Stadtgestaltung nicht behandelt werden, da es sich dabei nicht um Schutzgüter im Sinne der UVP handelt.
Die massive Nachschärfung der Auflagen allein zeigt jedoch, dass die Kritik an den Plänen berechtigt war und dass das Engagement aller Bürgerintitiativen konkrete Verbesserung gebracht hat.



