Verbindungsbahn neu: Baustart rückt näher – und die Diskussion bleibt
Foto: Hietzing.at / Lorenz Goldnagl
Update 19.2.2026: Die Modernisierung der Verbindungsbahn nimmt sichtbar Fahrt auf. Die ÖBB hat die Ausschreibung für den ersten Bauabschnitt veröffentlicht, erste Probebohrungen wurden bereits gesichtet. Damit wird aus einem lange diskutierten Projekt nun konkrete Realität – mit allen Chancen, aber auch offenen Fragen für die Menschen entlang der Strecke.
Der erste Abschnitt startet am 3. September 2026 und soll bis 10. Mai 2030 dauern. Er führt von Penzing über die altersschwache Wientalbrücke bis zur Beckgasse in Hietzing. Geplant ist auch die neue Station Hietzinger Hauptstraße.
Für viele Anrainer:innen bedeutet das: mehrere Jahre Baustelle, zusätzliche Verkehrsbewegungen und erhöhte Lärmbelastung. Genau hier setzen die gerichtlichen Auflagen an. Laut Bürgerinitiative „Verbindungsbahn-besser“ müsse nun genau kontrolliert werden, ob die ÖBB alle vorgeschriebenen Maßnahmen tatsächlich einhält. Man wolle sich dabei nicht ausschließlich auf die bestellten Aufsichten verlassen, da einige davon bereits als Sachverständige im Verfahren tätig waren – eine Konstellation, die aus Sicht der Initiative Fragen aufwirft.
Ein zentrales Thema ist der Lärmschutz. Im Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) ist festgehalten, dass vor Beginn der Bauarbeiten für rund 300 konkret genannte Objekte geprüft werden muss, ob Anspruch auf Schallschutzfenster oder die Sanierung bestehender Kastenfenster besteht.
Ein Anspruch liegt unter anderem dann vor, wenn bestimmte Lärm-Grenzwerte überschritten werden. Diese betreffen sowohl Baulärm während der Bauphase als auch Schienen- und Straßenverkehrslärm im späteren Betrieb. Werden auch nachts die Grenzwerte überschritten, besteht zusätzlich Anspruch auf Schalldämmlüfter.
Vorgesehen ist grundsätzlich die Sanierung bestehender Kastenfenster – etwa durch Austausch der Außenscheibe gegen Isolierverglasung und verbesserte Dichtungen. Ein vollständiger Fenstertausch ist nur dann vorgesehen, wenn ein bautechnisches Gutachten bestätigt, dass eine Sanierung nicht möglich ist.
Wie genau die betroffenen Haushalte informiert werden, ist derzeit noch unklar. Die Initiative empfiehlt daher allen Betroffenen, selbst aktiv zu werden und direkt mit der ÖBB Kontakt aufzunehmen.
Auch das Verkehrsmodell bleibt umstritten. In der Entscheidung wird ausgeführt, dass nicht einzelne Detailpunkte – etwa konkrete Fußgängerquerungen oder lokale Verkehrsvarianten – ausschlaggebend seien, sondern die „Belastbarkeit des Gesamtmodells“. Das sogenannte Makromodell sei insgesamt fachgerecht und ausreichend.
Ein weiterer Absatz sorgt bei der Bürgerinitiative für Kritik: Ein später eingebrachtes Vorbringen zur Verkehrsprognose wurde als verspätet gewertet und daher nicht mehr behandelt. Aus Sicht der Initiative zeigt das, wie komplex und formalistisch UVP-Verfahren sein können – und wie entscheidend der richtige Zeitpunkt für Einwendungen ist.
Parallel dazu läuft die zweite Phase eines Crowdfundings. Ziel ist es, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einzubringen. Die Initiative sieht laut eigener Rechtsberatung mehrere ernstzunehmende grundrechtliche Ansatzpunkte.
Das Spendenziel ist klar definiert: 100 Spenden zu je 100 Euro sowie 25 Spenden zu je 400 Euro sollen die Finanzierung sichern. Wird das Ziel nicht erreicht, müsste eine Beschwerde eingeschränkt oder ganz unterlassen werden.
Die Initiative betont, dass es dabei nicht nur um dieses eine Projekt gehe, sondern um grundsätzliche Fragen zu Umwelt, Anrainerrechten und fairen Verfahren bei großen Infrastrukturvorhaben in Wien.
Die Verbindungsbahn ist ein zentrales Infrastrukturprojekt für Wien. Gleichzeitig zeigt sich, wie stark solche Vorhaben in gewachsene Grätzl eingreifen. Zwischen Ausbau des öffentlichen Verkehrs und Schutz der Lebensqualität prallen unterschiedliche Interessen aufeinander.
Klar ist: Mit dem bevorstehenden Baustart beginnt nicht nur eine Bauphase, sondern auch eine neue Phase der öffentlichen Diskussion.



