Bezirksgeschichte

Versorgungsheimstraße 63

Im Auftrag von Wilhelmine Stainer und Roland Scheffer wurde dieses Zweifamilienhaus nach Plänen von Karl Nogol errichtet.

Wilhelmine Stainer und Roland Scheffer waren die Auftraggeber für dieses Zweifamilienhaus, das 1931 nach Plänen von Karl Nogol errichtet wurde. Die Bauausführung besorgte Anton Waldhauser.



1994/95 ließen neue Besitzer das Innere des Hauses renovieren und zu einem Einfamilienhaus umbauen, wobei viel Rücksicht auf die Originalsubstanz genommen wurde. Keller und Dachgeschoß wurden zu bewohnbaren Bereichen adaptiert. Im Hochparterre erreichte man durch vermehrte Maueröffnungen eine großzügigere, hellere Atmosphäre. Im ersten Stock konnte durch Zusammenlegung der ehemaligen Bereiche Küche, Bad und WC ein großzügiges Bad geschaffen werden. 1997/98 wurde eine Renovierung aller Fassaden vorgenommen; an der Gartenseite kam es im Hochparterre zum Anbau einer Terrasse mit Abgang in den Garten.



Der streng orthogonal aufgebaute, flach gedeckte Baukörper erfährt an der Nordseite eine Betonung der Hausecke durch Staffelung der Geschoße und einen attikaartigen Aufsatz. Die fein gegliederten Fenster werden durch Gesimse und Sichtziegelmauerstreifen zu Zonen zusammengefaßt, scheinen in den glatten Mauerflächen an den Gesimsen zu hängen. Dieser Horizontalgliederung wirkt das über alle Geschoße reichende, schmale Fensterband des Stiegenhauses entgegen. Am Außenbau wird der rechte Winkel lediglich durch das über der Eingangstüre liegende Gesims mit mittig angesetzter Spitze verlassen. Dieses Motiv ist aus den Sozialbauten der Gemeinde Wien in der Zwischenkriegszeit bekannt, setzt einen expressiven Akzent.

Überlegt und belebend zugleich erfolgt der Gesimsübergang unter den Fenstern an der Ostseite zur Südseite. Die verschiedenen Fensterhöhen werden darüberhinaus durch übereck geführte Sichtziegelstreifen ausgeglichen.



In einem Auswechslungsplan ist an der Straßenseite das Dachgeschoß durchgezogen, die nordseitige Terrasse fehlt. Man dürfte sich zu ihr in der letzten Planungsphase entschlossen haben – vielleicht, um den Benützern beider Wohnungen eine Dachterrasse anbieten zu können. […]

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