Alles, was Sie über Erbschaftsrecht wissen müssen

Ein Experteninterview mit dem Hietzinger Rechtsanwalt Dr. Rainer Böhm.

mehr über Rechtsanwalt Dr. Rainer W. Böhm

Anfrage senden

In der komplexen Welt des Erbschaftsrechts fühlen sich viele Menschen oft überfordert und unsicher. Der Hietzinger Rechtsanwalt Dr. Böhm bringt jahrelange Erfahrung in der Beratung rund um das Thema Erben und Vererben mit und erklärt auf verständliche Weise die wichtigsten Aspekte des Erbschaftsrechts.

Frage: Guten Tag, Dr. Böhm. Vielen Dank, dass Sie sich Zeit für uns genommen haben. Fangen wir mit einer grundlegenden Frage an: Wer ist eigentlich erbberechtigt?

Dr. Böhm: Guten Tag, es freut mich hier zu sein. Grundsätzlich sind direkte Nachkommen wie Kinder und der Ehepartner bzw. eingetragene Partner erbberechtigt. Adoptierte Kinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt, und uneheliche Kinder haben ebenso Erbrechte wie eheliche??.

Frage: Ein heikles Thema sind oft Pflichtteile. Können Sie erklären, was es damit auf sich hat?

Dr. Böhm: Selbstverständlich. Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten Erben, nämlich den Kindern und dem Ehepartner bzw. eingetragenen Partner nicht entzogen werden kann. Die Höhe des Pflichtteils beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auch wenn im Testament anders verfügt wird, haben pflichtteilsberechtigte Erben Anspruch auf diesen Mindestanteil????.

Frage: Gibt es Situationen, in denen jemand vom Erbe ausgeschlossen werden kann?

Dr. Böhm: Ja, es gibt sogenannte Enterbungsgründe, wie zum Beispiel eine vorsätzlich begangene Straftat gegen den Erblasser oder dessen nahe Angehörige. Auch ein absichtlicher Versuch, den letzten Willen des Erblassers zu manipulieren, kann zu einer Enterbung führen??. Eine Enterbung kann nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen.

Frage: Was sollte man bei der Erstellung eines Testaments beachten?

Dr. Böhm: Ein Testament muss klar und eindeutig sein. Es gibt verschiedene Formen, etwa das eigenhändige oder das fremdhändige Testament. Es empfiehlt sich, das Testament mit Ort und Datum zu versehen und klar die Erben zu benennen. Für die rechtliche Absicherung und um Streitigkeiten vorzubeugen, ist es ratsam, ein Testament unter fachkundiger Beratung zu erstellen??.

Frage: Dr. Böhm, ein weiteres Thema, das viele beschäftigt, ist die Auslegung eines Testaments. Können Sie erklären, wie dabei vorgegangen wird?

Dr. Böhm: Natürlich. Die Auslegung eines Testaments zielt darauf ab, den wahren Willen des Erblassers zu ermitteln, vor allem wenn die Formulierungen unklar oder mehrdeutig sind. Juristen analysieren den Wortlaut des Testaments im Kontext und berücksichtigen dabei auch externe Faktoren wie Äußerungen des Erblassers oder die Gesamtsituation der Erben. Ziel ist es, zu einer Auslegung zu kommen, die dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen am nächsten kommt. Daher ist bei der Erstellung eines Testaments ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um „Interpretationsmöglichkeiten“ auszuschließen. Der „Laie“ formuliert möglicherweise in seinem Testament Dinge juristisch nicht präzise, und dies kann dann bei der Verteilung des Erbes zu Streitigkeiten führen. Wenn man das schon im Vorfeld verhindern möchte, ist rechtlicher Beistand notwendig.

Frage: Und wie steht es um die Gültigkeit eines Testaments? Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Dr. Böhm: Ein Testament muss bestimmte formale Kriterien erfüllen, um gültig zu sein. Zum Beispiel muss ein eigenhändiges Testament vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Bei nicht-handschriftlichen Testamenten sind die Anforderungen strenger, einschließlich der Notwendigkeit von drei ersuchten Testamentszeugen. Die Gültigkeit kann angefochten werden, wenn Zweifel an der Fähigkeit des Erblassers bestehen, das eigenständig zu tun oder wenn das Testament unter Zwang oder Täuschung zustande kam??.

Frage: Zum Abschluss würden viele sicher gerne mehr über den Ablauf der Testamentserrichtung beim Rechtsanwalt erfahren. Könnten Sie diesen Prozess skizzieren?

Dr. Böhm: Gerne. Der erste Schritt ist immer ein ausführliches Beratungsgespräch, bei dem ich den Willen des Mandanten genau erfasse und auf rechtliche Aspekte hinweise. Daraufhin errichte ich einen Testamentsentwurf, der den Wünschen des Mandanten entspricht und rechtlich einwandfrei ist. Nach der Überprüfung und Zustimmung durch den Mandanten wird das Testament in der erforderlichen Form erstellt und, soferne gewünscht, wozu ich allerdings immer rate, im Zentralen Testamentsregister gespeichert. Dies ist die sicherste Verwahrung des Testaments, die der Anwalt organisieren kann, um sicherzustellen, dass es im Todesfall auffindbar ist und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen behandelt wird.

Frage: Was passiert, wenn keine letztwillige Verfügung existiert?

Dr. Böhm: In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Ohne Testament oder andere letztwillige Verfügung wird der Nachlass nach einem festgelegten Schema unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt, wobei Ehepartner bzw. eingetragene Partner und direkte Nachkommen vorrangig behandelt werden??.

Frage: Zum Schluss: Welchen Rat würden Sie Menschen geben, die sich mit dem Thema Erbschaft auseinandersetzen müssen?

Dr. Böhm: Mein Rat ist, sich frühzeitig und umfassend zu informieren und beraten zu lassen. Das Thema Erbschaft kann komplex sein, und eine professionelle Beratung kann helfen, Streitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers respektiert wird. Ich lade jeden ein, der Fragen hat oder Unterstützung benötigt, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Frage: Dr. Böhm, ich danke Ihnen vielmals für dieses aufschlussreiche Gespräch.

Dr. Böhm: Es war mir ein Vergnügen. Ich freue mich immer über Anfragen aus Hietzing, weil ich hier nicht nur meine Kanzlei habe, sondern hier auch wohne. Erbschaftsrecht ist ein faszinierendes Feld, das oft unterschätzt wird. Ich hoffe, ich konnte einige Ihrer Fragen klären und stehe gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Vielen Dank für das Gespräch!



mehr über Rechtsanwalt Dr. Rainer W. Böhm

Anfrage senden

Kinder-Sommercamp 2024

IMMY 2023

von: Klein & Partner Immobilien


Als einziges Maklerunternehmen in Hietzing wurde Klein & Partner Immobilien zum wiederholten Male von der WKO mit einem IMMY, ein Preis für ausgezeichnete Kompetenz und bestes Kundenservice, ausgezeichnet.

Über uns




Kennen Sie schon....?

Hietzinger Highlights per E-Mail:
Langeweile war gestern!

Unsere No-Spam Garantie: Maximal 1x / Woche - Abmeldung jederzeit möglich!

Melde dich jetzt an und erlebe die Bezirksschlagzeilen direkt aus erster Hand!


8.800+

@hietzing

2.800+

@hietzing_official

380+

@hietzing_official

...

@hietzing_at

Top