Bezirksgeschichte

Wittgensteinstraße 50

Ein gewisser finanzieller Rahmen und der Raumbedarf waren die Bedinungen für den Architekten. Jedes Familienmitglied fertigte Entwürfe an, um auf die Bedürfnisse eines jeden einzelnen einzugehen.

Die geringe Breite des Grundstückes (11,50 m), die von einer Parzellierung im Bereich der Siedlung „Auhofer Trennstück“ (-> SAT) noch aus der Zeit der Siedlerbewegung herrührt, führte zu den nicht alltäglichen Dimensionen eines Einfamilienhauses für sechs Personen. Ein schon existierendes Sommerhaus wurde zuerst in seiner ursprünglichen Funktion benützt; während der Bauzeit war es Bauhütte.



Ein erster Plan, der gekuppelte Bauweise vorsah, kam wegen Einwänden der Nachbarn nicht zur Ausführung. Gebaut wurde schließlich in offener Bauweise, wobei die Maße des Grundrisses 15 m x 5,50 m x. 9,25 m betragen. Außer den Grundstücksmaßen waren der Raumbedarf sowie ein gewisser finanzieller Rahmen die Bedingungen für den Architekten.

Zu Beginn der Planung wurden von jedem einzelnen Familienmitglied in Zeichnungen und Skizzen die Vorstellungen dargelegt, um dem Architekten die verschiedenen Bedürfnisse zu zeigen. Die Hausbesitzer sahen es als gut an, daß erst der zweite Entwurf zur Ausführung gelangte, weil sie dabei die Sicherheit hatten, daß das Haus der Struktur der Familie entspricht. So teilten die beiden jüngeren Geschwister ein Geschoß mit den Eltern, während die beiden älteren das Geschoß darüber bewohnten.



Aus einem Gespräch mit der Besitzerin ging hervor, daß sie das Gefühl habe, in genau „dem einen“, ihrer Familie entsprechenden Haus zu wohnen. Es wurde die Anforderung an Funktionalität (wie kurze Verbindungswege, Wärmedämmung, Lichtführung, ein zweiter Eingang außer dem Haupteingang, der durch einen als „Schmutzschleuse” wirkenden Wirtschaftsraum in die Küche führt) ebenso erfüllt wie das damit verbundene und erwartete Wohngefühl. Bei der Planung habe sie den Eindruck gehabt, daß der Architekt bemüht war, den Bedürfnissen der Familie Rechnung zu tragen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Bauherrschaft und Architekt wurde nicht beeinträchtigt, selbst dort nicht, wo der Architekt die Bauherrschaft erst von seiner Problemlösung überzeugen mußte. Als Beispiel hiefür kann die starke Auflösung der Vorderfront in Glas gelten. Sie dient außen zur Gliederung des 9,25 m hohen Baues und schafft innen die so positiv empfundene wohnliche Helligkeit. Probleme durch Wärmeverlust ergaben sich daraus nicht. Es kann vielmehr an sonnigen Wintertagen durch die Nutzung der passiven Sonnenenergie die Heizung abgeschaltet werden. [...]

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